75% Staatliche Förderung möglich
Lassen Sie sich von uns beraten, ob/wie Sie eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen können!
Mit dem Aufstiegs-BAföG können Sie sich den Studiengang zum Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) fördern lassen.
Wichtig und NEU: Bereits der Teil A Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) ist seit dem 01.08.2020 förderfähig.
Dabei werden 50% der Studien- und Prüfungsgebühren als Zuschuss gewährt. Den Restbetrag (50%) beantragen Sie als Darlehen bei der KfW. Nach bestandener IHK-Prüfung werden 50% des noch offenen KfW-Darlehens erlassen. Insgesamt bedeutet das für Sie eine Förderquote in Höhe von 75%.
Fazit:
Ihr Eigenanteil innerhalb des gesamten Studienganges Fachwirt für Finanzberatung (IHK) inkl. Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) beträgt ca.* 1.438€ bzw. 763€, wenn Sie ausschließlich Teil A Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) belegen.
*Kleine Abweichungen können durch unterschiedliche Prüfungsgebühren der IHKn entstehen.
Wir beraten Sie hierzu gerne und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
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